Rahmenvereinbarungen

 

Ich als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision unterliege einer strengen, gesetzlich verankerten Verschwiegenheitspflicht (BGBl.Nr. 361/1990 ST0151) und biete Ihnen so einen geschützten, wertschätzenden Rahmen für die Arbeit an Ihren Zielen. 
Diese Verschwiegenheitspflicht betrifft alle Inhalte einer psychotherapeutischen Sitzung und gilt auch gegenüber EhepartnerInnen, LebensgefährtInnen und anderen Familienmitgliedern sowie privaten und öffentlichen Einrichtungen. (Psychotherapiegesetz § 15)

Sollte es für Ihre Therapie notwendig und förderlich sein, arbeite ich auch mit anderen Berufsgruppen (Ärztinnen und Ärzten, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, Therapeutinnen und Therapeuten anderer Heilberufe) zusammen – Vorausgesetzt Sie sind damit einverstanden und erteilen mir Ihr Einverständnis.

Ein wichtiger Bestandteil einer guten Psychotherapie ist Ihre Freiwilligkeit. Wenn Sie den Wunsch verspüren etwas an Ihrem derzeitigen Leben zu verändern und sich auf diese Reise einlassen möchten, kann ich Sie dabei unterstützen. 

Im telefonischen Erstgespräch können Sie sich vorab kostenfrei informieren. Ich werde Sie nach Ihren Anliegen und einem möglichen Ziel befragen. Versuchen Sie mir kurz zu schildern wohin Sie Ihre Reise führen soll und geben Sie ihr eine Überschrift. Auch bin ich an Ihren bisherigen Versuchen interessiert, wie Sie bis jetzt mit Ihrem Anliegen umgegangen sind. Was hat Ihre Situation verbessert, oder verschlechtert? 

Wenn Sie nicht telefonieren möchten können Sie mir auch einfach eine E-Mail mit Ihrem Anliegen und Zielen senden.

Danach vereinbaren wir einen ersten Gesprächstermin.

Unser Erstgespräch dauert 50 Minuten und ist kostenpflichtig.
Gemeinsam klären wir, welche Wünsche, Ziele und Erwartungen Sie an die Therapie haben. Abschließend werden die Rahmenbedingungen für eine Therapie besprochen.  Erst hier werden, wenn es für uns beide passt, weitere Termine vereinbart.

Eine Sitzung dauert 50 Minuten. Bei Bedarf besteht auch die Möglichkeit Doppeleinheiten zu vereinbaren.
Wie häufig wir uns treffen ist Abhängig von Ihrem Anliegen und Ihrem Ziel. Dieser Prozess ist sehr individuell und kann nicht im Vorfeld fixiert werden.
Das bedeutet aber auch, Sie haben es in der Hand, wann Ihre Reise mit mir zu Ende geht.

Eine Verrechnung mit der Krankenkasse ist für mich als Psychotherapeut in Ausbildung unter Supervision leider noch nicht möglich. Entsprechend ist mein Honorar geringer.

Kosten auf Anfrage

Die Verrechnung erfolgt über Honorarnoten, bezahlt wird per Kontoüberweisung (innerhalb von 14 Tagen). Fällige Rechnungen werden kostenpflichtig gemahnt.

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie mindestens 24 Stunden vor unserem vereinbarten Termin, per Telefon, Mail oder SMS abzusagen.
Für nicht abgesagte, verbindlich vereinbarte Termine wird Ihnen das vereinbarte Honorar verrechnet.

Ich arbeite mit Einzelpersonen, Paaren und Gruppen.

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